Zweck und Ziele von HAND IN HAND International e. V..
Der Verein verfolgt ausschließlich selbstlos und unmittelbar
besonders förderungswürdige, gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnitts “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordung bzw. des
Einkommenssteuergesetzes § 10 b Abs. 1.
Die Arbeit des Vereins ist weder an eine politische Partei gebunden noch einer Konfession
verpflichtet. Trotzdem ist zur Verwirklichung der Vereinsziele der Kontakt sowohl zu
politischen Parteien als auch zu Religionsgemeinschaften und kirchlichen Organisationen
zu suchen.
Zweck des Vereins ist die Sammlung von Mitteln für die Arbeit solcher Initiativen und
Einrichtungen im In- und Ausland, die im Sinne der übrigen Satzungszwecke tätig sind.
Dies darf nur im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO geschehen.
Rücklagen können im Rahmen der steuerlich zulässigen Werte gebildet werden.
Zur Fluchtursachenbekämpfung und zwecks der Unterstützung benachteiligter Menschen
im In- und Ausland verfolgt der Verein folgende Ziele:
a) Die Erziehung, Bildung und Berufsbildung:
Durch die Unterstützung entsprechender Menschen, Initiativen und Einrichtungen in
Ländern oder Regionen, die von fehlenden Perspektiven und / oder Abwanderung
betroffen sind. Dies soll durch Förderung und Betreuung von Projekten im Bildungs-, Gesundheits- und Hygienewesen geschehen, z. B. Schul- und Schüler-Patenschaften, Unterstützung von Krankenstationen, Bau von Sanitär-Anlagen, Brunnensanierung.
Durch Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützung während der Ausbildung, wodurch
vor allem Rückkehrwilligen in ihrem Heimatland neue Möglichkeiten erschlossen werden
sollen (sofern dafür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen).
Durch die Unterstützung heimkehrender Flüchtlinge und Studenten, die im Ausland
Fähigkeiten erwerben konnten, die sie nun für die Verbesserung der Lebensbedingungen
in ihrem Heimatland einsetzen wollen (sofern hierfür zweckgebundene Spenden zur
Verfügung stehen).
b) Die internationale Gesinnung, Toleranz & Völkerverständigung:
Durch internationale Begegnungen
Durch Projekte und Hilfe zur Selbsthilfe in Entwicklungsländern
c) Internationale Solidarität durch Mildtätigkeit gemäß § 53 der AO:
Durch Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen, die in Not und Bedrängnis geraten sind:
z.B. Nahrungsmittel- und Kleiderhilfe oder Kostenübernahme für eine nötige medizinische
Behandlung (sofern auch hierfür zweckgebundene Spenden zur Verfügung stehen).
Durch Information über Fluchtursachen und über die Lebensbedingungen der Flüchtlinge
in den Zufluchtsländern.
Durch interkulturelle Arbeit mittels Veranstaltungen, die ein gegenseitiges Verständnis
zwischen den Völkern, sowie Kontakte zwischen In- und Ausländern gezielt fördern.
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